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24. Januar 2024   Lückenschluss B 295 / B 464 – Unsere Sicht dazu

In der Gemeinderatssitzung wird von Vertretern des Regierungspräsidiums und des mit den Untersuchungen beauftragten Büros Modus Consult die Fortschreibung der Planungen von 2022 vorgestellt und diskutiert.

Stand 2022: Die Leonberger Straße wird im Osten über eine Überführung an die
B 295 angebunden. Im Süden von Renningen werden die beiden Bundesstraßen
B 464 und B 295 über weite Auffahrten miteinander verbunden.
Die bisherige Anbindung der Magstadter Straße an die B 295 fehlt in den Vorentwürfen, die Anbindung an die B 464 bleibt erhalten.

Ziellösungen heute (Vorschlag des Regierungspräsidiums bzw. des beauftragten Planungsbüros):

Die Leonberger Straße wir über eine Überführung an die B 295 Richtung Leonberg angebunden (bereits so gesetzt).
Die B 464 wird an die B 295 planfrei in alle Richtungen angebunden ohne Ampelregelung.
Die Anbindung der Straße aus Warmbronn (K1008) nach Renningen wird gekappt.

Folgende Planfälle wurden vorgestellt und diskutiert:

Planfall 1: Die Warmbronner Straße (K1008) wird mit einer Überführung über die
B 295 bis zur Magstadter Straße geführt.

Planfall 2: Die Warmbronner Straße (K1008) wird mit einer Überführung über die B 295 geführt und als „Südrandstraße“ mit einer Überführung über die Bahnlinie Renningen-Böblingen bis zum Kreisel AVIA-Tankstelle weitergebaut.

Planfall 3: Rückbau der Warmbronner Straße K1008, keine Verbindung nach Renningen, bzw. von Warmbronn nach Magstadt.

Planfall 4: Südrandstraße zwischen Magstadter Straße und AVIA-Kreisel, keine Anbindung der Warmbronner Straße.

Überraschend waren die neuen Pläne, die Anbindung nach Warmbronn endgültig zu kappen. Die vielerlei Beziehungen nach Renningen wären dann erschwert. Eine Überführung über die B295 müsste die Stadt finanzieren. Wäre keine Kreisstraße mehr. Somit ist der Kostenträger die Stadt.
Gleiches gilt auch für die Realisierung einer innerörtlichen Südrandstraße. Die Prognose für eine Auslastung ist zu gering, als dass der Bund die Finanzierung übernehmen würde. Allerdings ist dann nicht geklärt, wie der landwirtschaftliche Verkehr, der nicht über die Bundesstraße fahren darf, von Ost nach West oder umgekehrt kommt, ohne durch die ganze Stadt zu fahren.

Frage Resi Berger-Bäuerle: Welches Gewicht hat unsere Entscheidung, wenn jetzt von Ihnen schon Planfall 3 präferiert wird? Wir wohnen hier und kennen die Gegebenheiten.

Antwort Dr. Gericke: Wir wären nicht hier, wenn wir Ihre Meinung nicht haben wollten. Der Gemeinderat von Magstadt und Leonberg wird ebenfalls noch angehört. Die Stellungnahmen werden dem Bund übermittelt.

Unser Fazit: insgesamt keine gute Vorstellung. Keiner ist zufrieden mit dem Angebot des Regierungspräsidiums.

Wir kennen es anders. Bei neuen Verkehrswegen müssen alle Verkehrsteilnehmer betrachtet werden. Also auch die Verbindungen für Landwirtschaft, Fuß -und Radverkehr. Durch den jetzt vorliegenden Plan wird der Verkehr in der Stadt stetig zunehmen. Wenn man bedenkt, wie lange die Planungen schon laufen und sich immer wieder verändern, dann können wir nur hoffen, dass es in Berlin Wichtigeres gibt als uns das derzeit gut funktionierende Provisorium zu einem knotenfreien Anschluss umzubauen, der keine Möglichkeit mehr vorsieht, von der Magstadter Straße auf die B 295 zu kommen und die direkte Verbindung nach Warmbronn kappt.

Es wurden folgende Beschlüsse in der Gemeinderatssitzung am 24.02.2024  gefasst:

  1. Die Stadt Renningen lehnt die vorgestellten Planungsvarianten 1 und 3 ab.
     
  2. Die Stadt Renningen hält den Erhalt des bestehenden Provisoriums für die beste Lösung.
     
  3. Sollte der Bund eine andere Lösung realisieren, dann nur mit Anbindung der Warmbronner Straße (K1008) in die Magstadter Straße und mit Erhalt der Fahrtbeziehungen im Renninger Süden sowohl in Richtung Sindelfingen/Böblingen, in Richtung Weil der Stadt und in Richtung Leonberg.
     
  4. Mit Bezug auf die Beschlussziffer 3 sollten die Planungen des Bundes die Möglichkeit einer Realisierung einer Südrandstraße (als Kreisstraße) beinhalten, insbesondere um so eine Ost-West-Querungsmöglichkeit für den landwirtschaftlichen Verkehr sicherzustellen.