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Bezahlbaren und nachhaltigen Wohnraum schaffen mit Baugemeinschaften - bauen mit Herz und Verstand

Bericht von der Info-Veranstaltung des Arbeitskreises Mehrgenerationenhaus II:

Am Mittwoch, den 7. Oktober 2020, fand in der Festhalle Renningen eine Info-Veranstaltung des Arbeitskreises Mehrgenerationenhaus II der Renninger Agenda zusammen mit dem VdK Renningen und Malmsheim statt: Thema „Bezahlbaren und nachhaltigen Wohnraum schaffen mit Baugemeinschaften“. Martina Oberrauch, derzeitige Arbeitskreissprecherin des Arbeitskreises Mehrgenerationenhaus II und Vorstandsvorsitzende des VdK Renningen, eröffnete die Veranstaltung mit Informationen über den aktuellen Stand des Projekts Mehrgenerationenhaus II: Eine engagierte Interessengemeinschaft mit einer Nachfrage nach 60 Wohnungen steht in den Startlöchern, um sich auf geeignete Grundstücke für Mehrfamilienhäuser in Schnallenäcker III zu bewerben.

Anschließend referierte Matthias Gütschow, ein erfahrener Architekt und Projektwickler aus Tübingen sowie freier Berater für Kommunen, über die Mehrwerte von Baugemeinschaften. Als deren Vorteile nannte er die Realisierung zukunftsweisender Gebäudekonzepte, kostentransparentes und kostensparendes Bauen, eine hohe Identifikation der Eigentümer mit Gebäude und Quartier sowie Gemeinschaftseinrichtungen – nicht nur hausintern, sondern oft auch vom Quartier und der Kommune genutzt, Beispiel Nachbarschaftscafé. Anhand realisierter Projekte wurde gezeigt, wie vielfältig Menschen ihre Lebensräume gestalten, was bei Bauträger-Projekten so nicht möglich ist.

Danach erläuterte er die unterschiedlichen Möglichkeiten der Grundstücksvergabe. Beim Konzeptvergabeverfahren erfolgt die Grundstücksvergabe nach den inhaltlichen Bebauungskonzepten der Bewerber. So sollten nach Herrn Gütschows Ansicht Bewerbungskriterien für Baugemeinschaften offen formuliert werden, damit auch zusätzliche Projektinhalte in die Bewertung einfließen können, die vorher beim Erstellen des Kriterienkataloges vielleicht noch nicht einmal angedacht waren, z.B. innovatives Energiekonzept, besondere bauliche Gestaltung oder soziale Aspekte. Auch warnte er vor einer reinen Grundstücksvergabe nach einer Punktematrix, welche eine vermeintliche Rechtssicherheit bieten soll. Er führte an, dass Direktvergaben von Grundstücken an Baugemeinschaften unter Einhaltung von Kommunalrecht (§92 Abs.1 GemO BW) und EU-Beihilferecht (Art.107 Abs.1 AEUV) ohne Probleme möglich sind.

Der Arbeitskreis MGH II hat Befürchtungen, dass eigenständige Konzeptideen nicht berücksichtigt werden könnten und somit das Potential der derzeitigen Interessengemeinschaft ohne entsprechende Kaufoption für geeignete Grundstücke nicht ausgeschöpft werden kann. Frau Oberrauch verwies auf die frühere äußerst positive Unterstützung des Arbeitskreises für das fertiggestellte Mehrgenerationenhaus – sowohl von Seiten der Stadtverwaltung als auch der Gemeinderäte – und blickt daher zuversichtlich der künftigen Zusammenarbeit entgegen.

Zum Schluss war noch Zeit für Fragen und Diskussion vorgesehen, was von den Teilnehmern im Saal, ebenso wie von den Online-Teilnehmern, rege genutzt wurde. Die gelungene Veranstaltung zeigte, welche Vorteile sich für Kommunen ergeben, wenn die Basis für Partizipation in Form von Ansiedlung von Baugemeinschaften geschaffen wird und aktive Bürgerinnen und Bürger damit in die „Quartiersgestaltung“ einbezogen werden.